Montag, 28. Dezember 2015

Dürfen einzelne Pflanzen an Tiere als Arzneimittel abgegeben werden?

Werden Pflanzen zu therapeutischen Zwecken eingesetzt, handelt es sich um Arzneimittel, die den arzneimittelrechtlichen Vorschriften – unter anderem der Zulassungspflicht – unterliegen.

Die Abgabe von Pflanzen ohne entsprechende Zulassung und außerhalb der zulässigen Vertriebswege (Apotheke, eventuell Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln) ist nicht erlaubt.

Das gilt auch für einzelne Pflanzen, die der Apothekenpflicht nicht unterliegen !

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.